Ersterwähnung des Ortes

Die Recherche nach der ersten Erwähnung von Hebenshausen hat die Projektgruppe Chronik vor eine schwierige Aufgabe gestellt. Eine gesicherte Ersterwähnung durch ein eindeutiges Dokument lag der Projektgruppe leider nicht vor. Anhand alter Urkunden konnten wir aber davon ausgehen, dass Hebenshausen bereits um 980 erwähnt worden ist. Wir wandten uns deshalb an den Mitarbeiter des hessischen Staatsarchives in Marburg Hr. Dr. Wolfhard Vahl, der dort Ansprechpartner für Ersterwähnungen ist. Seine Erkenntnis war:

Die gesicherte Ersterwähnung des Ortes stammt aus dem Jahr 1165.

Hr. Dr. Vahl leitete die Ersterwähnung des Ortes Hebenshausen ausführlich und verständlich her, Zitat:

Die vermutlich ältesten Erwähnungen des Ortes Hebenshausen finden sich im sogenannten Codex Eberhardi, einem zweibändigen Güterverzeichnis der Reichsabtei Fulda, das ein Mönch namens Eberhard in der Amtszeit des Abtes Markward I. von Fulda (1150-1165) an legte. Die Problematik besteht darin, daß Eberhard den größten Teil der Urkunden, die er für dieses Güterverzeichnis auswertete, nicht in vollem Text wiedergab, sondern in datierungslosen Kurzinhaltsangaben. Außerdem hat er nachweislich Urkundentexte, die er im vollen Wortlaut wiedergab, verfälscht oder komplett gefälscht. Der Codex Eberhardi wird in unserem Hause unter den Signaturen StA Marburg, K 425 und K 426 verwahrt.

In StA Marburg, K 426, Bl. 84va findet sich folgende Notiz: Nordilus tradidit bona Albewinestat et Hewinestat. – Nordilus hat [der Reichsabtei Fulda] die Güter Albewinestat und Hewinestat übereignet (MEYER ZU ERMGASSEN, Heinrich: Der Codex Eberhardi des Klosters Fulda. Zweiter Band. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Bd. 58/2. Marburg 1996. S. 135, Nr. [66]). Nach STENGEL, Edmund E.: Urkundenbuch des Klosters Fulda, Bd. 1 (Die Zeit der Äbte Sturmi und Baugulf [744-802], Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, Bd. 10/1, Marburg 1958, S. 487, Nr. 480 gehört diese Notiz in die Amtszeit des Abtes Baugulf (780-802). Bei Albewinestat und Hewinestat könnte es sich nach STENGEL um die Nachbarorte Albshausen und Hebenshausen handeln, jedoch ist die Namensvariante mit –stat nur an dieser einzigen Stelle in der historischen Überlieferung belegt.

In StA Marburg, K 426, Bl. 159v – 160v (MEYER ZU ERMGASSEN a.a.O. S. 305-307) findet sich der vorgeblich vollständige Text einer Schenkungsurkunde eines sächsichen Adligen namens Hertac, worin Hewineshusen = Hebenshausen erwähnt wird. Die Urkunde soll unter der Regierung von Kaiser Otto II. (973 Mai 7 – † 983 Dezember 7) ausgestellt und von diesem besiegelt worden sein. Nicht nur die Jahreszahl 978 ist nachweislich manipuliert, sondern auch die Namen der erwähnten Herrscher. Anstelle von pius imperator Otto Rufus, magniimperatoris Ottonis filius (der fromme Kaiser Otto der Rote, Sohn des großen Kaisers Otto) hieß es ursprünglich pius imperator Ludovicus, magni imperatoris Caroli filius (der fromme Kaiser Ludwig, der Sohn des großen Kaisers Karl). Außerdem ist das nachgezeichnete Handmal des Kaisers eindeutig nicht das von Otto II., sondern eine manipulierte Form des Handmals von Kaiser Ludwig dem Frommen (814 Januar 28 – † 840 Juni 20).

In StA Marburg, K 426, Bl. 183v (MEYER ZU ERMGASSEN a.a.O. S. 342) findet sich eine weitere Schenkungsurkunde des sächsischen Adligen Hertac, der hier Ertâg geschrieben wird. Auch in dieser Urkunde wird Hewineshusen = Hebenshausen erwähnt. Datiert ist das Stück auf 990 Mai 1 regnante Ottone Rufo imperatore, coram Werenhero Fuldensi abbate (unter der Regierung von Kaiser Otto dem Roten, in Gegenwart des Abtes Wernher von Fulda). Die Regierungszeit von Kaiser Otto II. währte von 973 Mai 7 – † 983 Dezember 7, die Amtszeit des Abtes Wernher von 968 – † 982 Oktober 30. Daß die Urkundendatierung mit den Amtszeiten von Otto II. und Wernher nicht zusammenpaßte, wurde bemerkt, und so hat man die Jahreszahl DCCCCXC = 990 durch Hinzufügung einer weiteren Zehn in DCCCCXXC = 980 abgeändert. XXC für achtzig ist völlig unüblich, es müßte LXXX lauten.

Alle drei Erwähnungen von Hewineshusen = Hebenshausen in StA Marburg, K 426 sind in der einen oder anderen Weise problematisch. Daher ist zu konstatieren, daß spätestens zum Abschluß der Arbeiten am Codex Eberhardi im Jahre 1165 der Ort Hebenshausen existiert haben muß, sonst hätte er in diesem Güterverzeichnis keine Erwähnung finden können. Auf dieser Basis hätte Hebenshausen im Jahr 2015 eine 850-Jahrfeier begehen können; in 2040 stünde dann eine 875-Jahrfeier an.


Autor:
Lars Klein

Quellen:
Hr. Dr. Vahl, Hessisches Staatsarchiv Marburg, Ansprechpartner für Ersterwähnungen
Behörden/Bestände: Urkunden, Ältere Amtsbücher, Fulda, Hessen-Darmstadt, Kurmainz, Hersfeld, sonstige kleine Territorien, Jüngere Amtsbücher, Siegel, Wappen, Notariatssignets, Münzen, Wasserzeichen, Handschriften
Ortskarte Hebenshausen Auszug vom Amt Ludwichstein um 1700, Archivaliennummer 139001
Ortskarte Hebenshausen Auszug aus Kurfürstentum Hessen No 18 aus dem Jahr 1857, Archivaliennummer 023001

Ortskarte Hebenshausen um 1700
Ortskarte Hebenshausen aus dem Jahr 1857

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