Zollstelle

Zölle (Zoll=Abgabe, aus dem griechischen Wort „teloneum“, abgekürzt „tol“, dann „tsol“ und schließlich „Zoll“) wurden bis ins Mittelalter an so genannten Zollerhebungsstellen als Passierzoll oder Geleitzoll erhoben. Bei Entrichtung durften Wege, Brücken und Hafenanlagen bzw. Markteinrichtungen genutzt werden, ein sog. Schutzzoll für den Handelsverkehr.
Die Einnahmen standen zunächst dem König und ab ca. dem 12. Jahrhundert auch Kaufleuten, Territorialherren oder Städten zu.
Bald gab es eigene Landes- und Stadtzölle.

Im 17./18. Jahrhundert wandelte sich der Finanzzollgedanke unter dem Einfluss der Wirtschaftspolitik, so genannte Schutzzölle zum Schutz der heimischen Wirtschaft vor der „ausländischen“ Konkurrenz gewannen immer mehr an Bedeutung. Hohe Zölle machten ausländische Waren teurer und gleichwertige heimische Ware blieb somit wettbewerbsfähig.
Hebenshausen als Grenzdorf war geradezu ideal, um auch hier einen sog. Zollstock zu errichten. Der Landgraf ernannte in den kleinen Orten „Zöllner“, die an der Grenze patroullierten und aufpassten, dass Zoll gezahlt wurde. Das war ein einträgliches Gewerbe und so ging es den Zöllnern materiell meistens recht gut.

Die Kinder der Zöllner hatten übrigens oft den Beinamen „Zöllnersch“ oder „Marie“.
So konnten die „Niedersächsischen“ nicht ihre Waren hineinbringen, ohne den Zoll im zuständigen Hauptzollort Witzenhausen zu entrichten.
Dennoch blühte natürlich der Schmuggel und es gab zahlreiche sog. Schwarzgänger. Männer also, die schwarz – ohne Registrierung – über die Grenze gingen.
In Hebenshauen wird im Jahr 1622 der Zöllner Bachmann erwähnt, der beispielsweise für ein Fuhrpferd 9 Heller, für ein Schwein 2 und für einen Schubkarren ebenfalls 2 Heller zu erheben hatte. Dagegen musste 1 Jude zu Pferd sogar 1 Albus und 9 Heller entrichten.
Neben Vieh mussten auch Tuch, Leinen und Wolle verzollt werden, was sicher nicht immer „reibungslos“ verlief.
Im Jahr 1717 z.B. vereinnahmte der Zöllner von Hebenshausen lt. eines Berichts der Fürstlichen Rentkammer in Kassel 23 Taler, 4 Albus und 7 Heller. Zugleich beklagten die Zöllner, dass sie wegen des Ärgers mit den Zollpflichtigen eine ausreichende Besoldung erhalten müssten, zumal sie weder Zollbleche an ihren Häusern, noch Zollstöcke hätten.

Deshalb würden sich die Zollpflichtigen oftmals weigern zu zahlen. Aufgrund des Streites mit Hannover bzgl. der Kompromissdörfer Hebenshausen und Marzhausen riet man aber davon ab, derzeit Zollstöcke zu errichten. Der Streit mit Hannover zog sich über viele Jahre hin und so ist nicht mit Sicherheit zu sagen, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Zeit, in Hebenshausen ein Zollstock gestanden hat.
Aber dass Zoll erhoben wurde, ist belegt.

 


Autor:
Ilona Rohde-Erfurth

Quellen:
HStAM, 17 II Nr, 2474, Zollerhebung zu Gertenbach, Hebenshausen…1717-1723
HstAM, 180 Witzenhausen Nr 633 – Übersetzung 180 Specialbeschr. z. Steuerkat. 1822
Archiv Gemeinde Neu-Eichenberg, Schulchronik – „Schreiben vom 16. April 1622 von Amtmann Hornhardt aus Friedland“

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