Verbotsstein
Auch der Verbotsstein in der Gemarkung Hebenshausen ist ein Kleindenkmal. Er ist direkt an der Bundesstraße 27, Abzweig eines Feldweges (dem sog. Kirchweg) Richtung des Dorfes Berge gelegen. Der Verbotsstein war notwendig, um die Kirchgänger auf dem „Kirchweg“ zwischen Hebenshausen und Berge vor lästigen Reitern und Fahrzeugen zu schützen. Die Inschrift auf der Nordseite des Verbotssteines lautet:
“ VERBOTENER WEG / REITEN u. / FAHREN / 9 MARK “
Autor:
Lars Klein, Dez. 2023
Quellen:
Buch: Kleindenkmäler im Werra-Meßner-Kreis,
Herausg. 1995, Seite 200
Illustrationen von Bettina Zimmermann, www.tinazett.de