Friedhof ab 1847

Im April 1846 wurde erstmals das „dringende Bedürfnis“ der Gemeinde Hebenshausen über die Anlegung eines neuen Todtenhofes an das Kreisamt im Witzenhausen gemeldet und beantragt (17. April 1846). Die derzeitigen Verhältnisses seien „empörend“, ist einem Schreiben zu entnehmen.
Über einen Vorvertrag hatte sich die Gemeinde bereits am 3.April 1846 ein Grundstück zur Anlegung eines neuen Todtenhofes vom Ackermann und Gastwirt Lorenz Kipp zu einem Kaufpreis von150Thaler gesichert.
Die Gemeinde verpflichtete sich im Kaufvertrag, den bisherigen Garten als Todtenhof anzulegen und erst nach Einholung kreisamtlicher Genehmigung den Kauf abschliessend zu tätigen.
Allerdings legte der Kreisphysikus Dr. Rothamel Widerspruch gegen das durch die Gemeinde Hebenshausen ausgewählte Grundstück ein, „da medizinisch-polizeiliche Rücksichten es nicht gestatten, neue Todtenhöfe in Dörfern, an, und zwischen den bewohnten Häusern derselben, anzulegen.“ Dieser Ablehnungsgrund konnte jedoch nicht nachvollzogen werden, da nachteilige Einwirkungen (auch von „Nicht-Ärzten!“) nicht wahrgenommen werden konnten. Die Lage des frührerenTodtenhofes hinter Kirche hatte ja auch keinen schädlichen Einfluß auf die Bewohner, so das Kreisamt in Witzenhausen.
Ein anderes Grundstück, welches der Kreisphysikus statt dessen ausgewählt hatte, war nicht verkäuflich.
Auch das „Ober-Medizinal-Collegium“ hatte seine Bedenken fallen gelassen, nachdem feststand, dass es kein anderes Grundstück in Hebenshausen zu kaufen gab.
Der neue Friedhof wurde im Jahr 1847 (09.4.1847) „zum Gebrauch hergerichtet“ und der Pfarrer Wirkmann zu Berge wurde durch Beschluss des Kreisamtes Witzenhausen aufgefordert, bei der ersten Beerdigung, den Friedhof (Todtenhof) in angemessener Weise einzuweihen.
Außerdem hatte der Pfarrer Wirkmann darauf zu achten, dass der Platz bald umfriedet und mit einem verschliessbaren Tore versehen werde.
Auf dem neuen Todtenhof musste auch das „Reihe-Begräbniss“ eingeführt werden.

Das folgende Foto zeigt den Friedhof im Jahr 1957

Archivaliennummer 168 2418-16

Ein Jahr nach der Anlegung und Herrichtung des Gartenlandes als Friedhof wurde die Einfriedung errichtet, aus Sandstein, die noch heute so erhalten ist. Das komplette Grundstück mit einer Sandsteinmauer einzufrieden, wie damals geplant, wurde jedoch nie umgesetzt.

Die erste Beerdigung

August Friedrich Voigt

Geboren: 25.6.1846
Gestorben: 12.5.1847
Beerdigt: 15.5.1847
Sohn vom Tagelöhner Friedrich Voigt,
verh. mit Sophia Meier
Hausnummer 45


Autor:
Ilona Rohde-Erfurth
Lars Klein
Quellen:
Vorvertragstext, Verlegung des Todtenhofes im Jahr 1846, 3. April 1846, Gemeindearchiv Neu-Eichenberg
Anlegung eines neuen Todtenhofes zu Hebenshausen, HStAM, 315 e, 292

Der Friedhof im Jahr 1957
Der Friedhof im Jahr 2017

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