Wald und Jagd

Der Wald

Sie befinden sich hier vor dem größten Waldgebiet des Dorfes Hebenshausen mit einer Gesamtfläche von 110ha. Die Waldflächen sind sogenannte Gemeinschaftswälder die allesamt aus einer historischen Nutzungsform entstanden sind. Den Gemeinschaftswald in Hebenshausen bewirtschaften die „Hebenshäuser Waldinteressentenschaft“.

Die Entstehung der Waldinteressentenschaften geht damit auf das 18. und 19. Jahrhundert zurück. In dieser Zeit wurde der damalige Staatswald aufgrund von eingeräumten privaten Nutzungsrechten der Bürger für Brennholz und landwirtschaftliche Nutzung der bäuerlichen Kleinbetriebe übermäßig genutzt.

Die Nutzung stand damit einer nachhaltigen Forstwirtschaft, wie wir sie heute kennen, völlig entgegen. Da die preußischen Beamten mit den Nutzungsrechten der Dorfbewohner an dem staatlichen Wald nicht einverstanden waren und der Waldbestand in einem sehr schlechten Zustand war, wurde den sogenannten Nutzungsberechtigten (die heutigen Waldinteressenten) der Waldes zu gemeinschaftlicher Nutzung übergeben . Die Teilung des Waldes geschah Ende des 19. Jahrhunderts (Grundlage war der Rezeß Vermessungs- und Konsolidierungsregister von Hebenshausen vom 01.03.1869 und das preußische Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen vom 14. März 1881).

Allerdings bleibt die Frage offen, wie das frühere Nutzungsrecht überhaupt erworben oder vergeben wurde. Aus unbekannten Gründen waren einige Einwohner nicht im Besitz eines Nutzungsrechts am staatlichen Wald und konnten demzufolge auch nicht Miteigentümer der nach Preußischem Gesetz gegründeten Waldinteressenten werden.

Bewirtschaftung des Waldes

Die Bewirtschaftung des Waldes ist eine komplexe Materie. Hier genießt seit mehreren Jahrhunderten die NACHHALTIGKEIT oberste Priorität. Es darf somit nicht mehr abgeholzt werden, als nachwächst. Der Interessentenwald Hebenshausen ist nach PEFC zertifiziert, sodass auch eine naturgemäße Waldbewirtschaftung seitens des Waldvorstandes gewährleistet werden muss.

Wirtschaftskarte der Waldungen der Interessenten
Die folgende historische Stoff-Karte ist die Handkarte des Försters. Diese trug er gefaltet bei sich. Sie ist über Generationen von Förster zu Förster weitergegeben worden. In dieser Karte sind die Grenzsteine der Waldinteressenten eingezeichnet. Um das Waldgebiet Eichholz wurden 88 und um das Waldgebiet Mühlenberg 52 Grenzsteine gesetzt. Damit wurden die Grenzen eindeutig festgesetzt. Es wurde oft Vieh von benachbarten Dörfern in den Wald getrieben und als Weidungsfläche genutzt. In Richtung der Dörfer Berge und Neuenrode wurde sogar zusätzlich ein Zaun errichtet. Diese Karte wurde im Jahr 1884 von dem Forstreferenten Bockemühl gefertigt.

Archivnummer 148001 Waldinteressenten

 

Die Jagd

Die Jagd war viele Jahrhunderte nur dem Adel vorbehalten.  Die feudale Jagd musste durch die Bauern und Landbevölkerung geduldet und unterstützet werden. Über Tage und Wochen mussten die Bauern bei der „Klapperjagd“ helfen und das Wild aus der Deckung treiben.  So ist dem Steuerkatster von 1822 zu entnehmen, dass „die Familie Bischausen zu Bischausen die höhere und niedere Jagd in Dorf und Feldmark exerciren dürfen“.Mit Pferden und Hunden wurde eine Hatz durch Wald und Feld, ohne Rücksicht auf bestellte Fleder, zur Not der Bauern durchgeführt. Das Jagen war Bauern und nicht Adeligen verboten. Erst mit Ende der bürgerlichen Revolution 1848 war dieses Privileg zu Ende. Seit dieser Zeit gilt in Deutschland das Reviersystem. Jeder der Land besaß und eine Waffe benutzen konnte durfte auf diesem jagen. Dies führte zu starken Wildrückgang und das Jagdrecht wurde nochmals geändert. Wir leben in Deutschland in einer menschengemachten Kulturlandschaft und nicht in einer Wildnis. Die Regulierung und Pflege des Wildbestandes sind Aufgabe des Jägers.

Revierkarte der Gemeinde- und Rittergutjagd Hebenshausen 1916

Archvinummer 190x Karte Jagdbezirk Hebenshausen Karte mit Kroeschel

Revierkarte Jagdbezirke der Gemarkung Hebenshausen aus den 1950er Jahren

Archivnummer 150 193x

In den 1950er Jahren gab es drei Jagdbezirke innerhalb der Gemarkung Hebenshausen. Den Jagdbezirk Rittergut besthend aus den Feldern des Rittergutes mit dem Waldgebiet Rhöneberg, den Jagdbezirk der Waldinteressentenschaft das Waldgebiet „Eichholz“ und den Gemeindejagdbezirk mit allen restlichen Feldern und der Waldfläche Mühlenberg. Seit dem Jahr 2019 gibt es 2 Jagdbezirke. Den Jagdbezirk Eichholz und alle weiteren Flächen sind in der Jagdgenossenschaft Hebenshausen zusammengefasst.

Fotoserie einer Jagd des Rittergutes vom 5.1.1953
Die Jagdgesellschaft wird auf die einzelnen Ansitze verteilt. Die Namen zu den Personen sind leider nicht bekannt.

Archivnummer 189 Album 85 Seite 77_Bild1

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Autor:
Lars Klein

Quellen:
Gemeindearchiv Neu-Eichenberg

Übersetzung 180 Specialbeschr. z. Steuerkat. 1822.docx

Übersicht der Hebenshäuser Waldungen Eichholz und Mühlenberg zwischen den Dörfern im Jahr 1884
Jagdhoheit nach dem 2. Weltkrieg
Wildschäden nach dem 2.Weltkrieg führten zur Errichtung eines Saufanges
Errichtung eines Saufanges
Meldung an den Jägermeister

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