Spritzenhaus von 1840-1957
„Organisierter Brandschutz“ seit 1739
Eine Feuerwehr, wie wir sie heute kennen – als freiwillige Feuerwehr – ist erst auf die Vereinsgründung im Jahr 1934 zurückzuführen.
Vor dieser Zeit kann man unter Bezugnahme auf die von Landgraf Friedrich I. (1730-1751) im Jahre 1739 erlassene „Grebenordnung“ von einer „Pflichtfeuerwehr“ sprechen. In dieser Grebenordnung ist auch die sogenannte „Feuerordnung“ aufgeführt, die auch hier in Hebenshausen ihre Gültigkeit hatte. Unter Punkt 10 des Gesetzes befinden sich 23 Unterpunkte, die den Brandschutz und vorbeugenden Brandschutz regelten. Ab welchem Zeitpunkt die Umsetzung hier im Ort tatsächlich erfolgte, ist bisher nicht bekannt.
So musste beispielsweise jeder Hausgesessener (erwachsener männlicher Haushaltsvorstand) der Gemeinde einen Ledereimer zur Verfügung stellen und eine Laterne besitzen. Ein Jeder, der konnte, musste beim Löschen helfen. Es handelte sich also faktisch um eine Pflichtfeuerwehr.
Zwei Ledereimer aus Hebenshausen befinden sich im Henschel-Museum in Kassel, welches auch die damalige Feuerspritze (Selbstansauger) zurücknahm. Ein Ledereimer hat seit dem Jahr 2017 wieder im Feuerwehrhaus Hebenshausen seinen Platz gefunden. Auf der Rückseite der Ledereimer sind auch die Kürzel von Hauseigentümern eingenäht, so beim Ledereimer in Hebenshausen z.B. HB (Heinrich Bachmann).
Ein Ledereimer zum Feuerlöschen aus dem Jahr 1843
Die ersten bisher bekannten Feuerlöschgeräte der Feuerwehr Hebenshausen sind der Gemeinderechnung von 1876 zu entnehmen:
- 1 Feuerspritze
- 1 Feuerlaterne
- 3 Feuerleitern
- 3 Feuerhaken
- 134 Feuereimer
Das Gebäude, in dem die Feuerlöschgeräte untergebracht waren, nannte man Spritzenhaus. Das Spitzenhaus wurde, ausgehend von der Datumsangabe auf dem Löscheimer, vermutlich um 1840 erbaut. In der Katasterkarte aus dem Jahr 1834 ist das Spritzenhaus nachträglich eingefügt worden, als kleines Gebäude mit roter Schrift.
Die Lage des ersten Spritzenhaus
In der Flurkarte aus dem Jahr 1834 wurde das Spritzenhaus nachträglich verzeichnet.
Abbildung des ersten Spritzenhauses
Das folgende Foto aus dem Jahr 1957 zeigt das Spritzenhaus, kurz vor dem Abriss im Jahr 1957. Deutlich ist der schlechte Zustand des kleinen Gebäudes mit den fehlenden Dachziegeln zu erkennen.
Aufgrund seiner zentralen Lage waren auch 2 Schaukästen für Bekanntmachungen, sichtbar zur Kreuzung hin, montiert.
Die Lage des Spritzenhauses war nicht zufällig gewählt. Nach dem „Not und Hilfsbüchlein in und gegen Feuersgefahr“, welches auch in Hebenshausen im Mobilienregister aufgeführt ist, kann man feststellen, dass sich die Bürger an die Vorgaben gehalten haben.
So stand das Haus – wie empfohlen – auf einer kleinen Anhöhe und einem freien Platz umgeben und das Wasser nicht weit entfernt. Das konnte man aus dem Hüttenborn-Bach, der damals noch „auf der Bachstraße“ floss, entnehmen. Ebenso musste für den Winter zum Auftauen der Spritze schnell warmes Wasser bereit stehen. Daher wurde empfohlen, in der Nähe einer Brennerei zu bauen. Direkt neben dem Spritzenhaus befand sich eine Branntwein-Brennerei.
Abbildung einer Feuerwehrübung mit der Feuerspritze
An diese Feuerspritze konnte auch ein Saugkorb angeschlossen werden, sie mussten nicht durch Ledereimer mit Wasser befüllt werden.
Im Jahr 1938 zog die Feuerwehr in das neu gebaute Feuerwerhaus in der Kirchstraße um.
Autor:
Lars Klein
Quellen:
Die Grebenordnung der Landgrafschaft Hessen-Kassel von 1739 (Original Gemeindeverwaltung Neu-Eichenberg)
Gemeinderechnung Hebenshausen 1876-1877, Gemeinde-Inventar, Mobilien
Hessische Staatsarchiv Marburg (HStAM), B 496 Blatt A
Illustrationen von Bettina Zimmermann, www.tinazett.de
Feuerlöschregeln für Jedermann. Ein Noth- und Hilfbüchlein in und gegen Feuersgefahr 1862, Mobilienregister der Gemeinde Hebenshausen 1876