Rittergut
Ein Rittergut war ein Landgut, mit dessen Besitz durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht Vorrechte des Grundherrn, insbesondere Steuerbefreiungen und die Landtagsfähigkeit, verbunden waren.
Das erste Rittergut von Hebenshausen befand sich im Ortskern, nahe der Kirche und der neuen Schule. Mit damals über 250ha bildete es ab 1866 nach dem auch hier geltenden preußischen Recht einen kommunal weitgehend selbstständigen Gutsbezirk. Die Gutsbezirke wurden 1928 per Gesetz aufgehoben, und der Gutsbezirk Hebenshausen wurde Teil des Gemeindebezirks.
In den 1830er Jahren wurde an der Westseite des Ortes ein neues Rittergut erbaut. Vom ursprünglichen ersten Rittergut ist nur noch das Herrenhaus an der Kirchstraße erhalten. Es ist auch heute noch ein Wohnhaus. Die Größe des ersten Rittergutes mit Stallungen und Gesindehaus ist auf folgender Karte mit der Grundstücksnummer 817 deutlich zu erkennen:
Nach vielen Eigentümerwechseln steht das Rittergut seit 1954 im Eigentum des Landes Hessen. Das Land Hessen bildete daraus die Staatsdomäne in Hebenshausen.
Autor:
Lars Klein
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rittergut
Buch: 40 Jahre Neu-Eichenberg, Wolfgang Schulin, Seite 118, Auflage 2011
HStAM, B 498 Blatt A Ortslage