Schmähungen gegen Martin Luther

Die Legende, nach der Martin Luther im Winter 1521/22 in seiner Stube auf der Wartburg den Teufel mit einem Tintenfass beworfen haben soll, war im Jahr 1839 noch nicht im Dorf Hebenshausen, und auch nicht in Nachbarort Berge,  angekommen

Ausweislich einer Strafakte aus dem Jahr 1839 soll der Steueraufseher Konrad Kurth aus Hebenshausen am Abend des 12. Februar 1839 – abends um halb acht – in der Gaststube des Gastwirtes Ludwig Teuteberg daselbst, behauptet haben, der Teufel habe den Reformator geholt. Mehrere Gäste waren gesellig beisammen und wunderten sich sehr über diese Behauptung, die sie als „Schmähung ihres Religionstifters“ auffassten. Kurth aber wiederholte mehrfach seine „Schmähungen“ und ergänzte, dass dies auf der Wartburg geschehen sei, worauf der Martin Luther mit dem Tintenfass nach dem Teufel geschmissen und der Teufel ihn sodann geholt habe.

Die anwesenden Lutheraner fanden diese Behauptungen fürchterlich und der Schmidt Appell soll den Kurth sodann beim Arm gefasst und zur Tür hinaus geführt haben, mit den Worten: „Also hat der Teufel den Luther zum Fenster heraus geholt, so sollst Du zur Tür hinaus.“

Folgende Zeugen des Abends haben ihre Schilderungen an den Pfarrer Wirkmann zu Berge, der auch für Hebenshausen zuständig war, niedergeschrieben, mit der Bitte um Klärung ob es sich um eine Lüge oder Wahrheit handelt. Sollte es nicht wahr sein, so wurde um Verteidigung des „Religions Stifters“ gebeten:

Lorenz Kipp,
W. Appell,
Johannes Söder,
Christian Grüne,
C. Diederich, alle wohnhaft in Hebenshausen
Friedrich Siegel ausElkershausen (Amt Friedland) 
und Bendrott, Färbermeister aus Hessen Oldendorff.

Die Geschehnisse des Abends hat sodann der Pfarrer Wirkmann zu Berge zusammengefasst und die Strafwürdigkeit des Steueraufseher Kurth dahingehend festgestellt, dass dieser selbst ihm, dem Pfarrer, gestand als Protestant an den Teufel geglaubt zu haben.
Der Pfarrer fügte im Anschreiben an das Kurfürstliche Konsortium am 22.2.1839 hinzu, „dass der Hr. Kurth die Rache der Gemeinde fürchtet, da er das Ansehen Luthers verletzt und geschmähet hat“. Die Gemeinde fordere eine verdiente Bestrafung, um das Ansehen Luthers wieder herzustellen zu können.

DasKurfüstliche Konsortium stellte dazu am 01.03.1839 fest, dass es sich hier augenscheinlich um eine mißverständliche Wiedergabe der bekannten Sage „Der Wurf mit dem Tintenfass“ um den Reformator Martin Luther handele.
Dem Pfarrer Wirkmanntrug es auf, in Gegenwart des Wirtes Teuteberg und „Consorten“ darüber eine näherer Belehrung zu erteilen.
Abschließend urteilte das Konsistorium: „In Zukunft aber wird erwartet, dass der Pfarrer Wirkmann  nach eigener pastoraler Klugheit handeln und das Konsortium nicht mit solchen Anfragen, worauf er selbst die Antworten muss geben können, behelligen wird.“

Zur Person Konrad Kurth

Der Steueraufseher Konrad Kurth war kein gebürtiger Hebenshäuser. Er war verheiratet mit Catharina Elisabeth Müller, die in Herleshausen geboren wurde. Sie wohnten in Hebenshausen und wurden in dieser Zeit Eltern eines Kindes, dass am 2.3.1833 geboren wurde. Seine Frau Catharina starb im Jahr 1837, danach verliert sich die Spur des Konrad Kurth und dessen Kindes.

Der Reformator Martin Luther

Abbildung¹

Allgemeiner Hinweis:

„Der Wurf mit dem Tintenfass“
Der Legende nach soll der Teufel Martin Luther im Winter 1521/1522 in seiner Stube auf der Wartburg in Thüringen belästigt haben.

Leben und Wirken Martin Luthers:

https://www.luther2017.de/de/martin-luther/leben-wirken/leben-wirken/

 


Autor:
Lars Klein
Ilona Rohde-Erfurth

Quellen:
HStAM, 315 e, 293
Einige von dem Steueraufseher Konrad Kurth zu Hebenshausen gegen den Reformator Martin Luther ausgestoßene Schmähunge https://www.luther2017.de/de/martin-luther/geschichte-geschichten/der-wurf-mit-dem-tintenfass/

Abbildung:
1 – https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Lucas_Cranach_d.%C3%84._-_Martin_Luther,_1528_(Veste_Coburg).jpg

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